Bevor eine Drohne aufsteigen darf, sind einige Vorschriften zu beachten. An einigen Orten ist dies grundsätzlich verboten, wie z. B. in der Nähe von Flughäfen und -plätzen, Krankenhäusern, Industrieanlagen, Verwaltungs- und Regierungsgebäuden sowie Naturschutzgebieten. Zu Autobahnen, Bundesfern- und Wasserstraßen sowie Bahngleisen sind gewisse Abstände einzuhalten. In einigen dieser Bereiche darf man unter Einhaltung bestimmter Bedingungen trotzdem fliegen, für andere benötigt man eine Ausnahmegenehmigung oder es ist überhaupt nicht möglich.
Ob Ihre Immobilie in einem Gebiet mit besonderen Auflagen liegt, werde ich in jedem Fall vorab prüfen und mich ggf. um entsprechende Aufstiegsgenehmigungen kümmern. In der Regel ist es aber kein Problem, von einem Privatgrundstück aus zu starten und Luftbilder der eigenen Immobilie anzufertigen.
Steht dem Drohnenflug nichts im Weg, müssen nur noch die allgemeinen Persönlichkeitsrechte und z. B. das Hausrecht der Nachbarn beachtet werden. Es ist verständlicherweise nicht gestattet, ohne Zustimmung der Nachbarn über deren Grundstücke zu fliegen oder diese zu fotografieren! Leider lässt es sich nicht immer vermeiden, dass Teile von Nachbargrundstücken oder -gebäuden mit aufgenommen werden. Wenn Luftaufnahmen angefertigt werden sollen, empfehle ich daher, rechtzeitig vorher die Nachbarn zu informieren und sie um Erlaubnis zu bitten, ihre Grundstücke überfliegen zu dürfen. Bei dieser Gelegenheit lassen sich auch gleich Fragen beantworten und mögliche Bedenken aus der Welt räumen. In der Regel werden die Grundstücke und Gebäude der Nachbarn auf den Bildern hinterher unkenntlich gemacht.
Das berühmte „Postkartenwetter“, mit leichter bis mäßiger Bewölkung und viel blauem Himmel, ist für Außenaufnahmen von Immobilien natürlich ideal, aber auch an Tagen mit weniger guten Bedingungen lassen sich ansprechende Bilder erstellen. Nur bei Regen oder starkem Wind sind Luftaufnahmen mit einer Drohne leider nicht möglich. Bei der Terminplanung ist daher ein Blick auf die Wettervorhersage sinnvoll. Wenn die Bilder nicht unbedingt sofort benötigt werden, kann es sich lohnen, für Außen- und Drohnenaufnahmen auch mal ein paar Tage auf besseres Wetter zu warten und diese zu einem späteren Zeitpunkt aufzunehmen.